Übernehmen Angehörige die häusliche Pflege, erhalten Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen nach SGB XI Pflegegeld von der Pflegekasse. Um die Qualität der Pflege und Betreuungssituation sicherzustellen, findet regelmäßig eine für Sie kostenlose aber verpflichtende Pflegeberatung durch den Beratungseinsatz statt. Mögliche Themen einer Pflegeberatung nach §37 Abs.3 SGB XI sind zum Beispiel:
Pflegebedürftige Menschen, die Pflegeleistungen durch einen Pflegegrad erhalten, sind verpflichtet Beratungseinsätze abzurufen.
Pflegegrad 1: Ein Beratungseinsatz pro Halbjahr kann in Anspruch genommen werden.
Pflegegrad 2-3: Es ist ein Beratungseinsatz pro Halbjahr verpflichtend.
Pflegegrad 4-5: Es ist ein Beratungseinsatz pro Quartal verpflichtend.
Ihre Pflegebedürftigkeit wurde nicht anerkannt oder ein Antrag für Pflegesachleistungen wurde abgelehnt? Ich helfe Ihnen bei:
Eine private Beratung ist selbstverständlich möglich. Zu folgenden Themen kann eine Beratung stattfinden:
Ihre Pflegeberaterin hilft Ihnen beispielsweise bei folgenden Themen in der Situation einer Pflegebedürftigkeit zur Entlastung:
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